HAUSORDNUNG - ZfsL Gelsenkirchen

Diese Hausordnung regelt das gemeinsame Arbeiten und Leben aller am ZfsL Gelsenkirchen tätigen Personen. In diesem Sinne schafft sie die Grundlage für die gemeinsame Ausbildungsarbeit und ein kooperatives, rücksichtvolles Miteinander. Sie verfolgt den Zweck mögliche Irritationen und Störungen zwischen den im ZfsL Gelsenkirchen aktiven Personen und Ausbildungsgruppen zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und allen einen angenehmen und erfolgreichen Aufenthalt vor Ort zu ermöglichen.

 

Wir bitten alle

•                    Auszubildenden, Praxissemesterstudierende

•                    Ausbildende

•                    Verwaltungskräfte

•                    Leitungen

•                    Gäste

die folgenden Regeln zu beachten und sich im Sinne dieser Hausordnung zu verhalten.

 

1. ZfsL-Gebäude

Rauchen

Wie in allen öffentlichen Gebäuden ist auch im ZfsL Gelsenkirchen das Rauchen ausschließlich im Außenbereich (Innenhof) gestattet. Wir bitten vor den Eingängen um Rücksichtnahme. Für die Entsorgung von Zigarettenresten nutzen Sie bitte die dafür an den Eingängen befindlichen Behälter.

Sanitärbereiche

Hinterlassen Sie die Toiletten und Toilettenräume so, wie Sie sie vorfinden möchten. Bei Nutzung der Unisex-Toiletten im OG bitten wir besonders um gegenseitige Rücksichtnahme.

Begegnungsräume

Bitte gehen Sie insbesondere mit dem Mobiliar in den Begegnungsräumen pfleglich um.

Kopierer

Ein kostenloser Kopierer steht unseren Auszubildenden in Raum 138 zur Verfügung. Wir bitten um Benutzung im Ausnahmefall.

Müllentsorgung

Bei der Entsorgung von Müll bitten wir um getrennte Entsorgung von Papier und Restmüll in den dafür vorgesehenen Behältern.

Essensreste entsorgen Sie bitte in der Kantine „Henkelmann“.

Wasserspender

Die Nutzung des Wasserspenders ist kostenlos. Wir erbitten aber einen Solidaritätsbeitrag, um die Wartung und Instandhaltung finanzieren zu können.

Rücksichtnahme auf Nachbarn

Bitte nehmen Sie im OG Rücksicht auf unsere Nachbarn im EG. Lautes Verschieben von Möbeln stört die Arbeitsabläufe in Büroräumen in EG erheblich.

 

2. Außenbereich/Innenhof - Parken

Auszubildende und Studierende parken ausschließlich auf den Parkplätzen vor der Gräfte.

Fachleitungen halten die Parkordnung im Innenhof – auch mit Rücksicht auf unseren Nachbarn und die stets freizuhaltenden Rettungswege – ein.

Außen benutztes Mobiliar wird nach Ende der Pause oder einer Veranstaltung wieder zurückgestellt. Sonnenschirme lagern im Flurbereich im EG vor den Toiletten. Bitte stellen Sie sicher, dass die Schirme am Ende des Seminartages wieder dort abgelegt werden.

Die Bänke im Innenhof können auch für Ausbildungszwecke genutzt werden. Hierzu kann ggf. die Sicherung abmontiert werden (Schlüssel im Geschäftszimmer)

 

3. Nutzung der Seminarräume und Funktionsräume

Der Tagesraumplan des ZfsL ist einzuhalten.

Gerne kann im Geschäftszimmer erfragt werden, ob zur gewünschten Zeit zusätzliche Raumkapazitäten frei sind.

Sollten Veranstaltungen ausfallen ist neben der Seminarleitung auch das Geschäftszimmer zu informieren.

Das Mobiliar ist darauf ausgerichtet, flexibel genutzt und variabel aufgestellt zu werden. Dazu ist es erforderlich, etwaige Bremsen an den Möbeln vollständig zu lösen. Vergewissern Sie sich bei den Klapptischen, dass die Tischplatten in der horizontalen Aufstellung korrekt einrasten.

Rollbares Mobiliar sollte beim Überrollen der Raumbrücken in den Flur leicht angehoben und vorsichtig bewegt wird (Die Rollen sind nicht für das Überfahren von metallischen Gittern gemacht und gehen schnell kaputt);

Alle Tische sind mit Raumnummern gekennzeichnet. Verschobenes, aus anderen Räumen herbeigeholtes Mobiliar ist wieder an den ursprünglichen Ort zurückzubringen;

 

Nach Beendigung einer Veranstaltung

•                    sind alle Hocker in den dafür vorgesehenen Regalen zu verstauen;

•                    ist eine geschlossene Sitzordnung herzustellen, die insgesamt nicht den Eindruck eines ungeordneten Raumes hinterlässt und es der nachfolgenden Nutzer*in möglich macht, eine der Ausbildungssituation angemessene Raumordnung herzustellen;

•                    sind überflüssige Stühle im hinteren Bereich des Raumes zu stapeln; alle Flipchart und andere Plakate zu entsorgen, Whiteboardnotizen zu entfernen;

•                    sind alle technischen Geräte auszuschalten;

•                    sind alle Fenster zu schließen, das Licht zu löschen und der Raum nach dem erlassen möglichst zu verschließen.

 

Defektes Mobiliar oder Technik melden Sie bitte umgehend in den Geschäftszimmern, damit wir uns schnell um Ersatz kümmern können.

 

4. Brandschutz - Sicherheit

Es gelten die Regelungen der Brandschutzordnungen Teil A (Aushänge im Gebäude) und Teil B (LOGINEO LMS). Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle Auszubildenden informieren sich über diese Regelungen und verhalten sich bei der Vermeidung von Brandfällen und im Brandfall entsprechend.

Einen Erste-Hilfe-Koffer finden Sie in Raum 139. Dort befindet sich für den Notfall auch Defibrillator.

 

Gelsenkirchen, März 2024, Oliver Funke-Tebart (Leitung ZfsL)